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Robert Hecht – Digitale Vertriebslösungen, Maiszanter Weg 13, 93102 Pfatter / Deutschland
nachfolgend: Anbieter
für die Nutzung von Social Poster
nachfolgend: Software

1. Allgemeine Bestimmungen und Leistungsgegenstand

  1. Der Anbieter stellt seinen Kunden eine webbasierte Software (Software as a Service) einschließlich Wartung und Pflege nach Maßgabe dieser AGB zur Verfügung.

  2. Die vom Anbieter angebotenen Leistungen richten sich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB (natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt), an Freiberufler und Privatpersonen.

  3. Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende AGB, die durch den Kunden verwendet werden, erkennt der Anbieter – vorbehaltlich einer ausdrücklichen Zustimmung – nicht an. Individuell vereinbarte Leistungen gehen den Regelungen dieser AGB vor.

  4. Kaufabwicklung: Die Kaufabwicklung kann über Digistore24 erfolgen. Sobald der Kunde auf den entsprechenden Kaufbutton klickt, findet die Weiterleitung auf die individuelle Digistore24-Verkaufsseite statt. Daneben kann der Vertrag alternativ direkt über den Anbieter abgerechnet werden; die Abrechnung erfolgt in diesem Fall über Zoho Billing (siehe §§ 8, 8a). Die vorliegenden AGB gehen allen Regelungen in den AGB der jeweiligen Zahlungsdienstleister vor; deren Bedingungen gelten ergänzend. (Social Poster)

  5. Unentgeltliche Leistungen (SOPO Free) werden freiwillig und nach Verfügbarkeit erbracht; Näheres regelt § 2.

2. Vertragsgegenstand und Leistungen

  1. Der Anbieter stellt dem Kunden eine Social-Media-Marketing-Software (nachfolgend „Software“) zur Verfügung, mit der der Kunde innerhalb einer zentralen Stelle Inhalte für das Posting veröffentlichen, planen und dafür notwendige Materialien (Bilder und Texte) speichern kann. Im Übrigen richtet sich der aktuelle Funktionsumfang der Software nach der Leistungsbeschreibung. Vertragsgegenstand ist ausschließlich die Überlassung dieser Software zur Nutzung über das Internet und die Einräumung von Speicherplatz auf den Servern des Anbieters. Zu diesem Zweck richtet der Anbieter die Software auf einem Server ein, der über das Internet für den Kunden erreichbar ist.

  2. Der Anbieter beseitigt nach Maßgabe der technischen Möglichkeiten unverzüglich sämtliche Softwarefehler. Ein Fehler liegt dann vor, wenn die Software die in der Leistungsbeschreibung angegebenen Funktionen nicht erfüllt, fehlerhafte Ergebnisse liefert oder in anderer Weise nicht funktionsgerecht arbeitet, so dass die Nutzung der Software nicht oder nur eingeschränkt möglich ist.

  3. Fehler, welche durch Drittanbieter verursacht werden, können dem Anbieter nicht zur Last gelegt werden und begründen keinen Leistungsersatz. Dies betrifft insbesondere auch verwendete Schnittstellen (API), da hier der Anbieter keinen direkten Einfluss auf die Funktionalität oder Änderungen hat.

  4. Der Anbieter erbringt die Leistungen unter Beachtung des jeweiligen Standes der Technik. Er entwickelt die Software laufend weiter und wird diese durch laufende Updates und Upgrades verbessern.

  5. Die Verfügbarkeit der Software beträgt 98,5 % im Jahresdurchschnitt einschließlich Wartungsarbeiten, jedoch darf die Verfügbarkeit nicht länger als zwei Kalendertage in Folge beeinträchtigt oder unterbrochen sein. Hiervon ausgenommen sind notwendige reguläre Wartungsarbeiten sowie diejenigen Zeiträume, in denen die Verfügbarkeit aufgrund von Ereignissen eingeschränkt wird, die der Anbieter nicht zu vertreten hat (z. B. höhere Gewalt, Handlungen Dritter, technische Probleme oder Änderungen der Rechtslage).

  6. SOPO Free (unentgeltliche Nutzung). Der Anbieter stellt mit „SOPO Free“ einen unentgeltlichen Account mit reduziertem Funktionsumfang bereit. Die unentgeltliche Bereitstellung erfolgt freiwillig und nach Verfügbarkeit; ein Anspruch auf bestimmte Funktionen, dauerhafte Bereitstellung oder Verfügbarkeit besteht nicht.

  7. Befristung. Der SOPO-Free-Account ist auf 5 Jahre befristet und endet automatisch mit Ablauf der Befristung, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Ein Anspruch auf Verlängerung besteht nicht; der Anbieter kann eine Verlängerung freiwillig anbieten.

  8. Änderungen/Einschränkungen. Der Anbieter ist berechtigt, den Funktionsumfang unentgeltlicher Leistungen jederzeit zu ändern, einzuschränken oder einzustellen. Hierauf besteht kein Fortführungs- oder Nachlieferungsanspruch.

3. Nutzungsrechte an der Software

  1. Der Anbieter räumt dem Kunden das nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht ein, die Software während der Dauer des Vertrages im Rahmen der SaaS-Dienste bestimmungsgemäß zu nutzen. …

  2. Der Kunde ist grundsätzlich nicht berechtigt, die Software oder den zur Verfügung gestellten Speicherplatz einem Dritten teilweise oder vollständig, entgeltlich oder unentgeltlich zur Nutzung zu überlassen. Eine Weitervermietung der Software ist dem Kunden untersagt, es sei denn, dass individualvertraglich ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

4. Einräumung von Speicherplatz und Backups

  1. Der Anbieter überlässt dem Kunden Speicherplatz auf einem Server zur Speicherung seiner Daten. Der maximale Speicherplatzumfang wird separat vereinbart.

  2. Der Anbieter trägt dafür Sorge, dass die gespeicherten Daten über das Internet abrufbar sind. Er ist verpflichtet, geeignete Vorkehrungen gegen Datenverlust und zur Verhinderung unbefugten Zugriffs Dritter auf die Daten des Kunden zu treffen. Zu diesem Zweck wird der Anbieter regelmäßige Backups vornehmen sowie nach dem Stand der Technik Firewalls installieren.

  3. Der Kunde bleibt in jedem Fall Alleinberechtigter an den personenbezogenen Daten …

  4. Datenexport bei Beendigung. Vor Beendigung des Accounts bzw. vor Einstellung des Dienstes stellt der Anbieter nach Maßgabe der technischen Zumutbarkeit eine Möglichkeit zum Export der eigenen Inhalte/Daten bereit (z. B. Download/Exportfunktion). Nach Ablauf gesetzlicher Aufbewahrungsfristen werden personenbezogene Daten gelöscht oder anonymisiert; im Übrigen gilt die Datenschutzerklärung.

5. Support

  1. Anwendungs- oder Softwareprobleme werden im Rahmen des Supports durch den Anbieter bearbeitet. Der Support ist grundsätzlich werktags von Montag bis Freitag 09:00 – 17:00 Uhr gewährleistet. …

6. Beeinträchtigung der Erreichbarkeit

  1. Anpassungen, Änderungen und Ergänzungen …

  2. Die Überwachung der Grundfunktionen der Software erfolgt täglich. …

7. Pflichten des Kunden

  1. Der Kunde ist verpflichtet, die bei seiner Anmeldung angegebenen Daten stets aktuell zu halten …

  2. Der Kunde ist ferner verpflichtet, die Software nur zu ihrem vorgesehenen Zweck …

  3. Unbeschadet der Verpflichtung des Anbieters zur Datensicherung ist der Kunde selbst für die Eingabe, Pflege und Sicherung seiner Daten …

  4. Der Kunde ist verpflichtet, seine Daten und Informationen vor der Eingabe auf Viren …

  5. Die von dem Kunden auf dem für ihn bestimmten Speicherplatz abgelegten Inhalte können urheber- und datenschutzrechtlich geschützt sein. …

  6. Durch die Nutzung der YouTube API Services … (YouTube-Nutzungsbedingungen / Google-Datenschutzerklärung).

8. Vergütung

  1. Der Kunde verpflichtet sich, dem Anbieter für die Überlassung der Software und die Einräumung des Speicherplatzes das vereinbarte monatliche Entgelt zu bezahlen. Sofern nicht anders vereinbart, richtet sich die Vergütung nach der im Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preisliste des Anbieters.

  2. Einwendungen gegen die Abrechnung der vom Anbieter erbrachten Leistungen hat der Kunde innerhalb einer Frist von acht Wochen nach Zugang der Rechnung schriftlich …

8a. Zahlungsarten & Abwicklung (Direktabrechnung über Zoho Billing)

  1. Zahlungsdienstleister: Bei Direktabrechnung über Zoho Billing bieten wir je nach Verfügbarkeit folgende Zahlungsarten an:
    a) SEPA-Lastschrift über GoCardless;
    b) Kartenzahlung (z. B. Visa/Mastercard), Klarna und PayPal – jeweils über Stripe.
    Die Verfügbarkeit einzelner Zahlungsarten kann je nach Land, Kundentyp oder Bonitätsprüfung variieren. Bedingungen der genannten Zahlungsdienstleister gelten ergänzend.

  2. SEPA-Lastschrift (GoCardless):
    a) Für Zahlungen per SEPA-Lastschrift erteilt der Kunde ein SEPA-Lastschriftmandat. Wir verwenden eine Gläubiger-Identifikationsnummer und vergeben pro Mandat eine Mandatsreferenz.
    b) Der Einzug wird dem Kunden mindestens 3 Kalendertage vor Fälligkeit vorab angekündigt (Pre-Notification). Abweichend hiervon kann eine andere Frist vereinbart werden.
    c) Rücklastschriften: Erfolgt eine Rücklastschrift aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat (z. B. mangelnde Deckung, unberechtigter Widerspruch), erstattet der Kunde die dadurch entstehenden Bank-/Dienstleistergebühren. Gesetzliche Erstattungsrechte (z. B. bei CORE-Lastschrift innerhalb von acht Wochen) bleiben unberührt.
    d) Mandatsverwaltung: Änderungen oder Widerruf des Mandats sind uns rechtzeitig mitzuteilen; die Mandate werden elektronisch dokumentiert.

  3. Kartenzahlung, Klarna, PayPal (Stripe):
    a) Kartenzahlungen, Klarna-Zahlungen und PayPal werden über Stripe abgewickelt.
    b) Stripe kann eine Starke Kundenauthentifizierung (SCA) nach PSD2 verlangen; der Kunde ist zur Mitwirkung (z. B. 3-D-Secure, App-Freigabe) verpflichtet.
    c) Zahlungen können von den Zahlungsdienstleistern aus Sicherheits-/Betrugspräventionsgründen abgelehnt werden.

  4. Rechnungsstellung: Rechnungen werden elektronisch bereitgestellt und per E-Mail übermittelt. Der Kunde stimmt der elektronischen Rechnungsstellung zu.

9. Sperrung

  1. Der Anbieter ist zur Sperrung der Software berechtigt, wenn der Kunde mit mindestens einer Zahlungsrate in Verzug gerät. Das gleiche gilt, wenn er mit mehreren Zahlungsraten teilweise in Verzug ist, die in ihrer Summe einer ganzen Rate entsprechen.

  2. Der Anbieter ist ferner zur sofortigen Sperrung der Software berechtigt, wenn der begründete Verdacht besteht, dass die gespeicherten Daten gegen geltendes Recht oder gegen diese AGB verstoßen. Ein begründeter Verdacht für eine Rechtswidrigkeit und/oder eine Rechtsverletzung liegt insbesondere dann vor, wenn Gerichte, Behörden und/oder sonstige Dritte den Anbieter über einen solchen Verdacht in Kenntnis setzen. Der Anbieter hat den Kunden über die Sperre und den Grund hierfür unverzüglich zu informieren. Die Sperrung wird aufgehoben, sobald der Verdacht entkräftet ist.

  3. Sperrungen lassen die Vertragslaufzeit unberührt und entbinden den Kunden nicht von seiner Zahlungspflicht.

  4. Verzug/Mahnung/Chargebacks (Ergänzung): Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, können Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie eine angemessene Mahnpauschale je Mahnstufe berechnet werden. Bei gescheiterten Einzügen oder Rücklastschriften/Chargebacks aus vom Kunden zu vertretenden Gründen ist der Anbieter berechtigt, die dadurch entstehenden Gebühren ersetzt zu verlangen und den Account bis zum Ausgleich vorübergehend zu sperren. Mehrfache fehlgeschlagene Abbuchungen können zur Kündigung aus wichtigem Grund führen.

10. Mängelgewährleistung

  1. Der Anbieter gewährleistet die Funktions- und die Betriebsbereitschaft der Software nach den Bestimmungen dieses Vertrages und im Übrigen nach den gesetzlichen Mängelgewährleistungsvorschriften.

11. Haftung und Freistellung

  1. Der Anbieter haftet aus jedem Rechtsgrund uneingeschränkt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, …

  2. Vorstehende Haftungsregelungen gelten auch im Hinblick auf die Haftung des Anbieters für seine Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.

  3. Der Kunde stellt den Anbieter von jeglichen Ansprüchen Dritter – einschließlich der Kosten für die Rechtsverteidigung in ihrer gesetzlichen Höhe – frei, die gegen den Anbieter aufgrund von rechts- oder vertragswidrigen Handlungen des Kunden geltend gemacht werden.

  4. Zusatz für unentgeltliche Leistungen. Für unentgeltliche Leistungen (insb. SOPO Free) haftet der Anbieter nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Eine Haftung für die Einstellung, Einschränkung oder Änderung unentgeltlicher Leistungen ist ausgeschlossen, sofern nicht zwingendes Recht entgegensteht.

12. Laufzeit, Kündigung

  1. Vorbehaltlich abweichender Bestimmungen und je nach gewähltem Modell hat der Vertrag eine Mindestlaufzeit von einem Monat bei monatlicher Zahlungsweise oder einem Jahr bei jährlicher Zahlungsweise. Die Kündigungsfrist bei monatlicher Zahlweise beträgt fünf Tage, die Kündigungsfrist bei jährlicher Zahlweise beträgt zwei Wochen. Wird der Vertrag nicht fristgerecht zum Laufzeitende gekündigt, verlängert er sich automatisch um jeweils einen weiteren Monat bei monatlicher Zahlweise oder ein weiteres Jahr bei jährlicher Zahlweise. Das Recht zur außerordentlichen fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Zur fristlosen Kündigung ist der Anbieter insbesondere berechtigt, wenn der Kunde fällige Zahlungen trotz Mahnung und Nachfristsetzung nicht leistet oder die wesentlichen vertraglichen Bestimmungen über die Nutzung der Software vorsätzlich oder fahrlässig verletzt.

  2. Fällige und bezahlte Entgelte für nicht vollständig genutzte oder angefangene Buchungsperioden (z. B. aufgrund von Kündigungen) werden nicht erstattet bzw. werden weiterhin geschuldet; gesetzlich zwingende Rückerstattungsansprüche – insb. aufgrund von zwingender Haftung, Rücktritt, Anfechtung oder Mängelgewährleistung – bleiben unberührt.

  3. Up-/Downgrades & Testphase (Ergänzung): Paketwechsel werden zum nächsten Abrechnungszeitraum wirksam; bereits gezahlte Entgelte werden anteilig (pro rata) verrechnet. Sofern eine Testphase gewährt wird, geht das Abonnement nach deren Ablauf automatisch in ein zahlungspflichtiges Abonnement über, sofern nicht fristgerecht gekündigt wurde; hierauf wird der Kunde bei Buchung ausdrücklich hingewiesen.

  4. Free-Accounts. Abweichend von den vorstehenden Regelungen endet der SOPO-Free-Account automatisch mit Ablauf der in § 2 Abs. 7 genannten Befristung. Eine stillschweigende Verlängerung findet nicht statt.

  5. Einstellung des Dienstes. Der Anbieter ist berechtigt, den Betrieb von „Social Poster“ insgesamt oder in wesentlichen Teilen mit einer Frist von 60 Tagen zum Monatsende einzustellen oder durch einen Nachfolgedienst zu ersetzen. Registrierte Kunden werden nach Möglichkeit per E-Mail informiert.

  6. Rechtsfolgen. Bei vollständiger Einstellung des Dienstes erhalten Kunden bis zum Wirksamwerden der Einstellung eine zumutbare Exportmöglichkeit ihrer eigenen Inhalte/Daten. Für unentgeltliche Leistungen (SOPO Free) bestehen keine Ansprüche auf Schadens- oder Aufwendungsersatz wegen Änderung/Einstellung, es sei denn bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Anbieters. Für entgeltliche Verträge werden bereits im Voraus bezahlte Entgelte anteilig (pro rata) für nach Einstellung liegende Zeiträume erstattet; weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, sofern nicht zwingendes Recht entgegensteht.

13. Widerrufsrecht bei digitalen Leistungen (nur Verbraucher)

  1. Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, gilt das gesetzliche Widerrufsrecht.

  2. Bei digitalen Inhalten/Online-Services erlischt das Widerrufsrecht, wenn der Anbieter mit der Ausführung begonnen hat, nachdem der Verbraucher ausdrücklich zugestimmt hat, dass der Anbieter vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Ausführung beginnt, und der Verbraucher seine Kenntnis vom Erlöschen des Widerrufsrechts bestätigt hat.

  3. Der Anbieter stellt eine Widerrufsbelehrung sowie ein Muster-Widerrufsformular in Textform zur Verfügung.

 

 

Stand: Oktober 2025